Das Programmdokument "AI-Wissen", initiiert von der Austria Wirtschaftsservice (aws) und finanziert aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich, zielt darauf ab, österreichische Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern. Die förderfähigen Vorhaben im Rahmen des "AI-Wissen" Programms umfassen speziell auf den Know-how-Aufbau im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und den Schutz von KI-Innovationen ausgerichtete Aktivitäten. Ziel ist es, Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Technologien zu unterstützen und das innovative Know-how durch geistige Eigentumsrechte zu schützen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Ziele der Förderungsmaßnahme
Wissensaufbau für Unternehmen zur Anwendung und Entwicklung von KI-Technologien gemäß ihren Unternehmenszielen. Entwicklung und Umsetzung von konsistenten AI-Datenstrategien, AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategien sowie vertrauenswürdiger KI. Sicherung von KI-basierten Innovationen durch geistige Eigentumsrechte (IPR) wie Patente und Gebrauchsmuster.
Förderungswerbende
Bestehende Unternehmen und Unternehmen in Gründung mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, einschließlich natürlicher oder juristischer Personen sowie Personengesellschaften.
Förderfähige Vorhaben und Förderungsart
Know-how-Aufbau im KI-Bereich
Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen im Bereich KI zu stärken, indem es den gezielten Wissensaufbau in verschiedenen Themengebieten der KI fördert. Dies schließt ein:
Entwicklung und Umsetzung von KI-Datenstrategien:
Beratungsleistungen zur Planung und Implementierung von Strategien für die Beschaffung, Nutzung und Weiterverwertung von KI-Trainingsdaten sowie die vertragliche Begründung von Eigentumsrechten an diesen Daten.
KI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategien:
Beratungsleistungen zur Entwicklung von Strategien für den Schutz und die wirtschaftliche Nutzung von KI-basierten Innovationen durch geistige Eigentumsrechte (Patente, Gebrauchsmuster).
Vertrauenswürdige KI:
Maßnahmen zur Förderung des verantwortungsvollen, sicheren und nachvollziehbaren Einsatzes von KI-Systemen, einschließlich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte.
Maßnahmen zum Schutz von KI-Innovationen
Um das innovative Know-how der Unternehmen vor unbefugter Nachahmung und Nutzung zu schützen, unterstützt das Programm:
Beratung zu geistigen Eigentumsrechten (IPR):
Beratungsleistungen zur Analyse und Umsetzung von Schutzstrategien für KI-Innovationen, einschließlich Patentanmeldungen und -strategien, sowie zur Identifikation und Abwehr von IPR-Verletzungen.
Erwerb von Know-How und Trainingsdaten:
Förderung des Erwerbs von externem technischem Wissen und Trainingsdaten, die für die Entwicklung von KI-Anwendungen notwendig sind, unter Beachtung von Lizenzbedingungen und Eigentumsrechten.
Qualifizierungsmaßnahmen
Weiterbildung im Bereich KI:
Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um die Fähigkeiten und Kompetenzen im Umgang mit KI-Technologien zu erweitern. Dies schließt Seminare, Lehrgänge und Kurse ein, die auf die neuesten Entwicklungen im Bereich KI abzielen.
Förderhöhen
Kostentyp I: Verschiedene externe Dienstleistungen und Beratungsleistungen
Maximale Zuschusshöhe: Bis zu EUR 20.000
Beihilfeintensitäten:
Bei Anwendung der „de-minimis“ VO: Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 20.000.
Bei Anwendung der AGVO: Je nach Artikel variieren die Förderintensitäten, z.B. bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten für Innovationsbeihilfen für KMU, maximal jedoch EUR 20.000.
Kostentyp II: Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildungen)
Maximale Zuschusshöhe: Bis zu EUR 10.000
Beihilfeintensitäten:
Bei Anwendung der „de-minimis“ VO: Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 10.000.
Bei Anwendung der AGVO Artikel 31 (Ausbildungsbeihilfen): Bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten für große Unternehmen und zusätzliche Boni für KMU, z.B. bis zu 70 % für kleine Unternehmen, maximal jedoch EUR 10.000.
Die Eigenanteile müssen in Form von Eigenmitteln bereitgestellt werden und dürfen nicht durch andere Förderungen abgedeckt sein. Es gilt zu beachten, dass die kumulierten Förderungen unter Berücksichtigung aller Beihilfen die maximal zulässigen Förderungsintensitäten nicht überschreiten dürfen. Die Förderungsgewährung erfolgt nach der Förderungswürdigkeit und dem Förderungsbedarf des Vorhabens sowie nach den für Beihilfen anwendbaren Regeln.
Förderbare und nicht förderbare Projektkosten
Förderbar sind Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben im Zusammenhang stehen, z.B. Kosten für Beratungsleistungen und externe Dienstleistungen.
Nicht förderbar sind u.a. Personalkosten, Reisekosten, laufende Betriebskosten und Kosten, die vor Einreichung des Förderungsantrags entstanden sind.
Einreich- und Bewertungsverfahren
Einreichung des Förderungsantrages erfolgt ausschließlich elektronisch über den "aws Fördermanager". Die Auswahl erfolgt nach dem First-Come, First-Serve-Prinzip und basiert auf Bewertungskriterien wie Klarheit des Vorhabensziels, Relevanz von KI, und unternehmerischer Mehrwert.
Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage eines Kostennachweises sowie eines Abschlussberichts.
Laufzeit des Programms
Das Programm ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 gültig.
Das "AI-Wissen" Programm unterstützt Unternehmen bei der Nutzung und Implementierung von KI-Technologien, fördert die Entwicklung von Geschäfts- und Innovationsschutzstrategien und trägt somit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Entwicklung in Österreich bei. Weitere Details zu den Förderungen finden sie unter aws Innovationsschutz - AI Wissen-FAQ - Austria Wirtschaftsservice.